Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration
Sofortiger Arbeitsmarktzugang und intensive Integrationskurse zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Deutschland hat aus den Erfahrungen mit früheren Migrationsbewegungen gelernt. Um Integrationsverläufe zu beschleunigen, setzt das BMAS mit dem Job-Turbo nun weitere Maßnahmen um.
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/turbo-zur-arbeitsmarktintegration.html
Deutschland hat in den vergangenen anderthalb Jahren noch einmal sehr viele schutzsuchende Menschen, vorrangig aus der Ukraine, aufgenommen und viel geleistet. Dabei wurde aus den Erfahrungen mit früheren Migrationsbewegungen gelernt. Ukrainische Geflüchtete haben auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Integrationskurssystem konnte in kurzer Zeit enorm ausgeweitet werden. In letzter Zeit haben allein über 100.000 Ukrainerinnen und Ukrainer den Integrationskurs abgeschlossen, weitere 100.000 werden dies in den kommenden Monaten tun. Wer einen Integrationskurs absolviert hat, soll so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und sinnvoll weiter qualifiziert werden. Jede nachhaltige und potenzialadäquate Integration in den Arbeitsmarkt trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf für Deutschland zu sichern.
Der typische Integrationsverlauf folgt einem "Drei-Phasen-Modell".
Phase 1: Orientierung und grundständiger Deutscherwerb
In dieser Phase geht es um Ankommen, Orientierung und frühen Spracherwerb, der regelmäßig im Integrationskurs erfolgt. Fachkräfte und Experten, die auch ohne Deutschkenntnisse arbeiten können (z.B. im IT-Bereich), werden von den Agenturen bzw. Jobcentern sofort vermittelt. Grundständiger Deutscherwerb ist für den deutschen Arbeitsmarkt in aller Regel unerlässlich. Eine - ggf. vorübergehende - Vermittlung in Helfertätigkeiten kann aber wo möglich und sinnvoll stattfinden.
Phase 2: Arbeiten und Qualifizierung in Beschäftigung
Im Jahr 2022 schlossen 94 % der Prüfungsteilnehmenden den allgemeinen Integrationskurs mit dem Niveau B1 (68,6 % = Selbständige Sprachverwendung) oder A2 (25,7 % = Elementare Sprachverwendung) ab. In Phase 2 geht es darum, den Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu finden. Gegebenenfalls werden berufsbegleitende (Sprach-) Fördermöglichkeiten genutzt. Notwendige Bausteine für eine nachhaltige Integration werden in den regelmäßig zu aktualisierenden Kooperationsplänen mit den Jobcentern festgehalten. Werden Absprachen nicht eingehalten, werden die notwendigen Bausteine für eine Integration verbindlich eingefordert. Bei Pflichtverletzungen greift das Leistungsminderungssystem des SGB II.
Phase 3: Beschäftigung stabilisieren und ausbauen
Aufbauend auf ersten Erfahrungen mit dem deutschen Arbeitsmarkt werden Geflüchtete - wo möglich und sinnvoll - zu Fachkräften weiterentwickelt und in ihrer Beschäftigung stabilisiert. Das bestehende Förderinstrumentarium (Arbeitgeberleistungen, Förderung von Beschäftigten und Arbeitslosen) wird genutzt.